Trauerfall
Im Falle eines Todes zu Hause ist es zunächst wichtig, umgehend einen Arzt zu
verständigen, vorzugsweise den Hausarzt, um den Tod offiziell festzustellen und den
Totenschein auszustellen. Dieser Schritt ist notwendig, um die rechtlichen und
administrativen Abläufe in die Wege zu leiten.
Tritt der Sterbefall in einem Krankenhaus, Senioren- oder Pflegeheim auf, ist die
Einrichtung verpflichtet, einen Bestatter Ihres Vertrauens zu benennen. Der gewählte
Bestatter übernimmt dann die Organisation aller weiteren Schritte, einschließlich der
Abholung des Verstorbenen, der Organisation der Bestattung sowie aller
erforderlichen Formalitäten.
Es ist wichtig zu betonen, dass Sie in dieser Situation stets das Recht haben, den
Bestatter frei zu wählen. Niemand darf Ihnen vorschreiben, wen Sie beauftragen
möchten, unabhängig davon, wo und unter welchen Umständen der Tod eingetreten
ist. Ihre Entscheidung für einen Bestatter ist ein Grundrecht, das Sie jederzeit
wahrnehmen können.
Das Bestattungshaus Wandlitz steht Ihnen in dieser schwierigen Zeit als
vertrauensvoller Partner zur Seite. Wir beraten Sie umfassend, begleiten Sie
professionell durch alle notwendigen Schritte und sorgen dafür, dass die Bestattung
nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen gestaltet wird.
Darüber hinaus sind wir selbstverständlich auch über die Grenzen der Gemeinde
Wandlitz hinaus jederzeit für Sie tätig. Unser Ziel ist es, Sie in dieser schweren Zeit
bestmöglich zu unterstützen und Ihnen die notwendige Unterstützung und
Begleitung zu bieten.
Wenn Sie weitere Informationen benötigen oder eine persönliche Beratung
wünschen, stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Im Trauerfall benötigte Dokumente
- Personalausweis oder Reisepass
- Totenschein (wird vom Arzt ausgestellt)
- Ledig: Geburtsurkunde
- Verheiratet: Geburts- und Heiratsurkunde (ggf. Familienstammbuch)
- Geschieden: Geburts- Heiratsurkunde sowie Scheidungsurteil (beglaubigt)
- Verwitwet: Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunde des Ehepartners
- Chipkarte der Krankenkasse
- Rentennummer
- Schwerbeschädigtenausweis (falls vorhanden)

Sollten Ihnen bestimmte Unterlagen fehlen, kümmern wir uns in Ihrem Auftrag darum, diese für Sie zu beschaffen. Das bedeutet, dass wir alle notwendigen Dokumente direkt bei den entsprechenden Stellen anfordern und besorgen, damit Sie sich um nichts kümmern müssen.
Auf diese Weise übernehmen wir die Organisation der vielen Behördengänge, die im Zusammenhang mit einem Trauerfall notwendig sind. Der Gesetzgeber schreibt in solchen Fällen bestimmte Formalitäten vor, die oft mit viel Zeit und Aufwand verbunden sind. Viele Angehörige möchten diese Aufgaben jedoch möglichst vermeiden, um sich in dieser schweren Zeit auf die Trauer und die Familie konzentrieren zu können. Indem wir diese Aufgaben für Sie übernehmen, sorgen wir dafür, dass alles reibungslos und schnell erledigt wird. So können Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren und müssen sich nicht zusätzlich mit bürokratischen Angelegenheiten belasten.
Abschiednahme
Der bewusste und würdige Abschied von einem geliebten Menschen ist ein bedeutender Schritt im Trauerprozess. In dieser schweren Zeit ist es wichtig, sich die Zeit zu nehmen, um in Ruhe und mit Würde Abschied zu nehmen. Besonders wenn der Tod in vertrauter Umgebung eingetreten ist, bietet sich die Gelegenheit, gemeinsam letzte Momente zu erleben und sich auf den Abschied einzustimmen. Diese Momente des Abschieds sind nicht nur ein Ausdruck des Loslassens, sondern auch eine wertvolle Unterstützung bei der Verarbeitung des Verlustes. Sie helfen dabei, den Schmerz anzunehmen und den Trauerweg bewusst zu gestalten. Wir sind für Sie da, um Sie in dieser sensiblen Phase zu begleiten und zu unterstützen. Unser Ziel ist es, Ihnen den Abschied so würdevoll und in aller Behutsamkeit zu ermöglichen, damit Sie Trost und Frieden finden können.
Überführung Verstorbener
Der Verstorbene kann von der Familie oder vom Bestatter angekleidet und für die Überführung vorbereitet werden. Danach erfolgt die Überführung zum Aufbahrungs- und/oder Bestattungsort. Dies kann das Trauerhaus, eine Kirche, unser Abschiedsraum oder ein Friedhof sein. Wir sorgen auch für die Überführung der/des Verstorbenen, wenn der Tod nicht am Wohnort eingetreten ist.
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