Bestattungshaus Heinrich Wandlitz Bestattungshaus Heinrich Wandlitz

Trauerfall

Wenn jemand zu Hause verstirbt, muss zunächst ein Arzt, am besten der Hausarzt, benachrichtigt werden, um den Totenschein auszustellen. Tritt der Sterbefall in einem Senioren- oder Pflegeheim ein, müssen Sie der jeweiligen Verwaltung einen Bestatter Ihres Vertrauens benennen; Dieser wird sich dann um alle weiteren Schritte kümmern.

Sie haben immer das Recht, den Bestatter frei zu wählen. Keiner kann und darf Ihnen vorschreiben, wen Sie wählen, egal wo und auf welche Weise der Tod eingetreten ist. Das Bestattungshaus Wandlitz ist in dieser Situation für Sie ein vertrauensvoller Ansprechpartner.

Wir können selbstverständlich auch über die Gemeinde Wandlitz hinaus jederzeit für Sie tätig werden.

#

Hilfreich ist es, wenn folgende Unterlagen vorhanden sind:

  • Geburtsurkunde
  • Stammbuch
  • Heiratsurkunde oder Familienbuch
  • ggf. Sterbeurkunde des Ehepartners
  • ggf. Scheidungsurteil
  • Personalausweis / Pass
  • Krankenkassenunterlagen
  • Schwerbeschädigtenausweis
  • Lebensversicherungspolice
  • Rentenunterlagen (Rentenversicherungsnummer)
#

Fehlende Unterlagen werden durch uns in Ihrem Auftrag beschafft.

Auf diese Weise können wir für Sie frühzeitig die zahlreichen Behördengänge, die der Gesetzgeber vorschreibt und mit denen sich die meisten Angehörigen nicht unnötig belasten möchten, erledigen.

#

Abschiednahme

Der bewusste Abschied von einem Verstorbenen ist sehr wichtig. Wir empfehlen daher den Angehörigen, einen Menschen, der in seiner vertrauten Umgebung verstorben ist, würdevoll und in Ruhe zu verabschieden. Diese Zeit sollte man nutzen, denn Sie hilft bei der Bewältigung der Trauer.

#

Überführung Verstorbener

Der Verstorbene kann von der Familie oder vom Bestatter angekleidet und für die Überführung vorbereitet werden. Danach erfolgt die Überführung zum Aufbahrungs- und/oder Bestattungsort. Dies kann das Trauerhaus, eine Kirche, unser Abschiedsraum oder ein Friedhof sein. Wir sorgen auch für die Überführung der/des Verstorbenen, wenn der Tod nicht am Wohnort eingetreten ist.